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Häufig gestellte Fragen


Wenn Sie Fragen zu einem Anliegen haben, werfen Sie einen Blick auf unsere FAQs oder kontaktieren Sie uns einfach persönlich.

Ja, Taxi Hassfurt ist Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag für Sie verfügbar.

Unser Taxirechner gibt Näherungwerte für eine Fahrt mit dem Taxi nach der aktuellen Landestarifordnung wieder. Der tatsächliche Fahrpreis kann von dem hier angezeigten Fahrpreis abweichen und soll für Sie lediglich als Orientierungshilfe dienen. Kosten für Anfahrt, Wartezeit o.ä. finden bei dieser Berechnung des Fahrpreises keine Beachtung. Die hier durchgeführte Berechnung des Fahrpreises setzt sich ausschließlich aus Grundgebühr und Kilometerpreis zusammen, welche der Taxitarifordnung der jeweiligen Stadt bzw. dem zuständigen Landkreis entnommen wurden. Fahrtzeit sowie Streckenkilometer werden durch den Service von Google Maps geschätzt und sind daher als Näherungswerte zu betrachten. Die tatsächlichen Werte können somit vom errechneten Wert abweichen und sollen Ihnen lediglich eine Einschätzung der entstehenden Kosten ermöglichen.

Für den Transport Ihrer Fahrräder steht Ihnen unser Fahrradanhänger mit geschlossenem Aufbau zur Verfügung. Im Anhänger transportieren wir Ihre Räder witterungsgeschützt. Bis zu 23 Fahrräder finden Platz im Anhänger. Die Fahrräder werden am Rahmen fixiert und zusätzlich die Reifen in einer Schiene befestigt. Zur Vermeidung von Lackschäden werden dämpfende Materialien wie Schaumstoff zwischen den einzelnen Fahrrädern angebracht.

Unsere Fahrer haben jahrelange Erfahrung mit der Verladung von Fahrrädern. Bei uns sind Ihre Räder in guten Händen.

Wir versuchen Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, versichern Ihnen aber innerhalb von 24 Stunden zu Antworten um Ihnen ein Angebot zu unterbreiten oder die Bestätigung Ihrer Anfrage zukommen zu lassen. Die Onlinebestellung richtet sich demnach an Kunden die zukünftige Fahrten im voraus buchen möchten.

Wenn Sie Ihr Taxi sofort benötigen, nutzen Sie bitte unsere durchgehend besetzte Telefonhotline unter 09521 8202.

Gewerbliche Kunden, die den Service von Taxi Hassfurt in Anspruch nehmen wollen, können dies mit einer sogenannten Rechnungsfahrt tun. Als Rechnungskunde geben Sie oder Ihre Firma uns die Fahrt in Auftrag. Sie zahlen hierbei nicht in Bar, sondern müssen lediglich eine Unterschrift leisten. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass unsere Dienstleistung erbracht wurde. Taxi Hassfurt stellt die Fahrt anschließend Ihrer zuständigen Kostenstelle in Rechnung. Diese muss in der Regel innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Sollten Sie häufiger Rechnungsfahrten für Firmen in Anspruch nehmen, können wir Ihnen auch eine Gesamtrechnung zum Ende des Monats unterbreiten. Um es Ihrer Kostenstelle möglichst einfach zu machen, werden dort alle Einzelfahrten für Sie aufgelistet.

Wenn ein Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Fahrbetriebs darstellt, kann ihm die Mitnahme verweigert werden. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn Kunden stark betrunken und deshalb in Pöbellaune sind oder eine ansteckende Krankheit haben.

Besorgungsfahrten...Restaurant, der Wocheneinkauf vom Supermarkt, Medikamente aus der Apotheke, die Flasche Wein nachts von der Tankstelle – wir bringen’s eben!

Die Fahrten für eine Servicefahrt setzen sich aus dem Preis der gelieferten Ware (wenn Taxi Hassfurt in Bezug auf die Ware in Vorleistung gegangen ist), dem Fahrtpreis & einer Aufwandspauschale zusammen.

Bei Krankenfahrten, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, muss folgendes gegeben sein

  • Die Fahrt ist zwingend medizinisch notwendig und ein Vertragspartner der Krankenkasse, also ein Vertragsarzt oder zugelassener Psychotherapeut, hat dies förmlich verordnet.
  • Wird der Patient zu einer stationären Behandlung ins Krankenhaus gebracht, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten, ohne dies zuvor genehmigt zu haben.
  • Auch kommen sie für gewöhnlich für die Kosten für Fahrten zu sogenannten stationsersetzenden Eingriffen auf. Damit sind vor- oder nachstationäre Behandlungen bzw. ambulante Operationen in einem Krankenhaus oder einer Facharztpraxis gemeint, durch welche eine aus medizinischer Sicht gebotene voll- oder teilstationäre Behandlung vermieden wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Patient sich selbst gegen einen stationären Aufenthalt entscheidet und stattdessen die betreffende Behandlung wählt. Allerdings gibt es hier keine allgemeingültige Angabe des Gesetzgebers. Daher ist eine vorherige Klärung mit der Krankenkasse ratsam.
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen für gewöhnlich vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei medizinisch notwendigen Fahrten mit einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen ist für die Kostenübernahme grundsätzlich eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung erforderlich.

Für folgendes müssen Sie keine Genehmigung von Ihrer Krankenkasse einholen

  • Versicherte, die über einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) verfügen
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhaft beeinträchtigter Mobilität
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5
  • Fahrten von Versicherten, bei denen bis zum 31.12.2016 eine Einstufung in Pflegestufe ll und seit dem 01.01.2017 mindestens eine Einstufung in Pflegegrad 3 vorliegt

Liegt in Ihrem Fall einer der oben genannten Punkte vor, so kann die Krankenfahrt ohne vorherige Genehmigung mit dem Kostenträger abgerechnet werden.

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